12.04.2023

Alles, was Recht ist: dein Leitfaden für Videoproduktionen

Dieser Smovie Leitfaden schafft – hoffentlich – ein bisschen Klarheit für Rechtsfragen in der Schweiz.

Gesetze sind komplex und für Laien eine Herausforderung – manchmal sogar für Profis. Je nach Drehsituation und Einsatz deines Videos kommen verschiedene Rechte und juristische Finessen zum Tragen. Nutze diesen Blogbeitrag deshalb als Kompass, er ist keine verbindliche Anleitung. Wende dich im Zweifelsfall immer an eine juristische Fachperson.

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Das Recht am eigenen Bild wird als Persönlichkeitsrecht verstanden und ist im Schweizer Zivilgesetzbuch festgehalten. | Foto: pexels.com

Das Recht am eigenen Bild

Jeder Mensch besitzt das Recht am eigenen Bild. Du darfst deshalb niemanden ohne ausdrückliche Erlaubnis filmen: weder Mitarbeitende noch Freunde noch Fremde. Das gilt für Aufnahmen im privaten Rahmen als auch für Drehs auf öffentlichem Grund. Filmen ist das eine, veröffentlichen das andere – auch dafür brauchst du eine explizite Zustimmung. Sorg deshalb bereits vor dem Dreh für maximale Klarheit. Das heisst:

  • Einverständniserklärung aufsetzen und unterzeichnen lassen
  • Filmaufnahmen beschreiben und Verwendung des Videos definieren
  • Kanäle und Zeitraum der Veröffentlichung festhalten
  • Entschädigung abmachen

Drehs im öffentlichen Raum

Wie löst du das im öffentlichen oder halböffentlichem Raum? Die Nachbarskinder düsen in der Wohnstrasse auf dem Velo vorbei, im Café sitzen hinter deiner Protagonistin weitere Menschen und an der Veranstaltung schlürfen die Gäste deutlich erkennbar Prosecco oder stärkeres Zeug. In solchen Fällen gelten in der Schweiz unterschiedliche Regeln, abhängig vom Kanton und der Gemeinde. In der Stadt Zürich beispielsweise:

  • Erlaubt sind Aufnahmen im öffentlichen Raum, wenn Personen nicht erkennbar sind oder wenn klar ist, dass die Aufnahmen nicht dieser Person wegen gemacht wurden.
  • Das Persönlichkeitsrecht ist dann verletzt, wenn die gefilmten Personen im Zentrum des Videos stehen und sie kein Einverständnis gegeben haben.
  • Film- und Fotoaufnahmen sind im öffentlichen Raum zu Werbezwecken ohne Genehmigung erlaubt, solange sie maximal eine Stunde dauern und keine Personen behindern.
  • Für Videos und Fotos von bekannten Objekten oder Bauwerken ist keine Bewilligung nötig.
  • Aufnahmen in öffentlichen Innenräumen benötigen eine Genehmigung.

Für die Stadt Luzern und Basel Stadt gelten andere Bestimmungen. Gut zu wissen: Bahnhöfe sind kein öffentlicher Raum. Drehbewilligungen erteilen die SBB.

Spezialfall Veranstaltungen

  • In der Ausschreibung ankündigen, dass fotografiert und gefilmt wird
  • Information bei der offizieller Begrüssung am Anlass
  • Signalisieren, wer nicht gefilmt werden will
  • Notfalls: Sequenzen löschen, Video neu schneiden, Gesichter verpixeln
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Drehs im öffentlichen und privaten Raum: Ist eine Genehmigung nötig? | Foto: pexels.com

Urheberrecht als stärkstes Schutzrecht

Urheberrechtlicher Schutz gilt für Werke mit geistiger Schöpfung und individuellem Charakter. Der Urheberschutz gilt 70 Jahre über den Tod des Erstellers hinaus. Bei Videos gilt als Urheber – meistens – die Regisseurin oder der Drehbuchautor. Sie alleine bestimmen darüber, wer das Werk anderweitig verwenden oder verändern darf. Wo mehrere Personen ein Werk schaffen, spricht man von Miturheberschaft. So beispielsweise: Filmtechnikerinnen, Kameramänner und oder Editoren.

Sofern du urheberrechtlich geschütztes Material nutzen möchtest, ob Text, Bild, Video oder Musik, brauchst du die Erlaubnis des Urhebers.

  • Nutzungsrechte vor Verwendung/Veröffentlichung einholen, gegebenenfalls gegen Entgelt
  • Auch mit Erlaubnis zur Verwendung/Veröffentlichung immer Quelle angeben (Credits)
  • Keine Texte und Bilder von Suchmaschinen wie Google weiterverwenden
  • Keine Videos von YouTube herunterladen und weiterverwenden, ausgenommen für den privaten Gebrauch

Auch wenn die Nutzungsrechte temporär oder langfristig abgegeben werden – das Urheberrecht verbleibt grundsätzlich immer bei der Person, die das Werk erschaffen hat.

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Urheberrechtlicher Schutz gilt für Werke (Film, Foto, Text) mit geistiger Schöpfung und individuellem Charakter. | Foto: pixabay.com

Und was ist mit KI?

Fragen wir Chat GTP direkt: Wie ist das Urheberrecht geregelt bei Künstlicher Intelligenz? Die Antwort: «Das Urheberrecht bei Künstlicher Intelligenz ist ein relativ neues und sich entwickelndes Gebiet, das noch viele Fragen aufwirft. Grundsätzlich gilt jedoch, dass das Urheberrecht in erster Linie demjenigen zusteht, der das ursprüngliche Werk erstellt hat. Bei KI-Systemen kann es jedoch schwierig sein, die genaue Rolle des Schöpfers zu bestimmen.

Wenn eine KI beispielsweise eine Musikkomposition erstellt hat, können verschiedene Personen als Schöpfer in Betracht kommen. Dies können der Entwickler der KI, der Urheber der zugrunde liegenden Algorithmen, der Eigentümer der Daten, die die KI verarbeitet hat, oder sogar die KI selbst sein.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Urheberrechts bei KI ist die Frage nach der Originalität der Werke. Wenn eine KI beispielsweise auf der Grundlage einer vorhandenen Komposition ein neues Musikstück erstellt, stellt sich die Frage, ob es sich um eine eigenständige Schöpfung handelt oder ob es nur eine Kopie oder Modifikation des ursprünglichen Werkes ist.

In der Regel wird das Urheberrecht bei KI-Werken demjenigen zugesprochen, der die Kontrolle über die KI hat und die Entscheidungen trifft, die zur Schaffung des Werkes führen. In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln und einsetzen, in der Regel die Urheberrechte an den von der KI erstellten Werken besitzen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Urheberrecht bei KI-Systemen und ihren Werken noch nicht vollständig geklärt ist und dass es in Zukunft wahrscheinlich weitere rechtliche Entwicklungen geben wird, um diese Fragen zu klären.»

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Chat GPT, Open AI & Co.: Wie sicher ist das Urheberrecht noch? | Foto: pexels.com

Verwandte Schutzrechte

Geschichten ohne Menschen sind langweilig und trocken. Daher: Bei einer Videoproduktion sind Protagonisten ein wichtiger Bestandteil. Filmschauspieler gelten nicht als Miturheber eines Films; ihre Darbietung  ist aber über die verwandten Schutzrechte geschützt (Art. 33 ff. URG).

Nutzungsrecht

Aufführen, Vervielfältigen oder Verändern urheberrechtlichen Materials fällt alles in die Kategorie Nutzungsrecht. Bei Filmproduktionen besitzt in der Regel der, die Regisseurin das Nutzungsrecht. Für Produzenten gilt also: Bei Verwendung von fremden Inhalten das Nutzungsrecht prüfen und mit dem, der Urheber klären.

Welches Nutzungsrecht hat nun der Auftraggeber eines Videos? Streng rechtlich betrachtet keins, sofern kein Lizenzvertrag vorliegt. Tipp für die Praxis: Das Abtreten der Nutzungsrechte in einem einfachen Lizenzvertrag regeln, dabei auch über Rohdaten verhandeln. Denn auch die Rohdaten gehören dem Urheber und sind nicht Eigentum des Auftraggebers!

Videos selber mit dem Smartphone produzieren

Melde dich jetzt für den Workshop «Smovie Basic» an und lerne in 1 Tag, wie du in 1 Stunde 1 Film von 1 Minute produzierst. Mit dem, was in deiner Hosentasche steckt - deinem Smartphone. Schon über 3000 Menschen haben die Smovie Skills gelernt, an einem Workshop für Einzelpersonen oder einem Workshop für Unternehmen. Du bevorzugst Online Learning? Klar, gibt's auch.

Musikrechte

Musik ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen meist bei den Komponisten und/oder Interpreten, manchmal auch bei Unternehmen, die mit Nutzungs- und Vermarktungsrechten handeln. Geschützte Musik darfst du deshalb nicht veröffentlichen – ausser, du erwirbst die entsprechenden Rechte. In der Schweiz vertritt die SUISA viele Künstler, die ihre Rechte «zur treuhänderischen Wahrnehmung übertragen». Die SUISA zieht die Tantiemen ein und leitet diese an die Künstler weiter. Für den privaten Gebrauch muss allerdings keine Vergütung entrichtet werden. Die Werke können im engsten Familien- oder Freundeskreis problemlos vorgeführt werden.

Die meisten Sozialen Medien verfügen über einen Algorithmus, der geschützte Musik erkennt. Lädst du ein Video mit geschützter Musik herauf, wird es wahrscheinlich gesperrt oder die Passage mit der geschützten Musik ausgeblendet (Urheberrechtsverletzung). Geschieht das öfters, wirst du verwarnt. Bei vielen Verwarnungen kannst du sogar von der Plattform gesperrt werden.

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Bei Einsatz von Musik: Das Urheberrecht beachten. | Foto: pixabay.com

Royalty Free Music

Verwende für dein Unternehmen nur Musik, die kommerziell genutzt werden darf. Es gibt mehrere Stock-Plattformen, auf denen du gute Musik zu einem fairen Preis einkaufen kannst. Wir bei Smovie nutzen diese vier:

Diese Plattformen bieten Royalty Free Music an, das heisst: Du erwirbst gegen Entgelt ein definiertes Nutzungsrecht für einen oder mehrere Tracks. Das ist nicht gleichbedeutend mit lizenzfrei oder gar rechtsfrei. Beachte in jedem Fall die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbestimmungen pro Plattform. Mit Royalty Free Music bist du zu 99 Prozent auf der sicheren Seite.

Sounds von KI-Plattformen

Wie beim Text gibts auch für die Musik unterschiedliche KI-Plattformen, auf denen du deinen Sound zusammenstellen resp. komponieren kannst. Die Rechtesituation ist auch da eine Grauzone. Anbieter wie Soundraw definieren unter den Lizenzbestimmungen zwar, was erlaubt ist als Userin und was nicht – aber ob das juristisch hieb- und stichfest ist, ist eine andere Frage. Item. Soundraw schreibt: «Du bist Eigentümer deiner Songs, sofern du folgende Lizenzvereinbarung einhältst.» In dieser steht: Du kannst die generierten Songs in deinen Videos als Backgroundmusik verwenden. Die Musik darf aber nicht im Zentrum deiner Videos stehen. Und es ist verboten, deine Songs kommerziell zu nutzen, also zu verkaufen.

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Soziale Medien: Es gelten von Plattform zu Plattform unterschiedliche Bestimmungen. | Foto: pexels.com

Musik von Sozialen Medien

Sounds sind die neuen Hashtags. Aber: Nutze nie die Musik aus Editing-Apps wie CapCut, iMovie & Co. für den kommerziellen Gebrauch. Verwende als Unternehmen ausschliesslich Royalty Free Sounds, falls du auf der juristischen Seite sicher sein willst. Und was ist mit den Sounds, die die Plattformen selber anbieten? Da gelten von Plattform zu Plattform eigene Bestimmungen. Lies in jedem Fall die Nutzungsbestimmungen, bevor du diese Tracks einsetzt. Sie stehen zwar zur Verfügung, aber für die korrekte Verwendung bist alleine du verantwortlich.

TikTok

Musik spielt auf TikTok eine entscheidende Rolle. Die chinesische Plattform bietet zwar angesagte Musik zur Nutzung an, beruft sich in der Policy aber gleichzeitig auf den Schutz des geistigen Eigentums. Wörtlich:

«TikTok respektiert die geistigen Eigentumsrechte anderer, und wir erwarten, dass Sie dasselbe tun. Die Nutzungsbedingungen und Community-Richtlinien von TikTok erlauben es nicht, Inhalte zu posten, zu teilen oder zu senden, die die Urheberrechte, Marken oder andere geistige Eigentumsrechte anderer verletzen.» Und ziemlich weit unten: «Als TikTok-Nutzer*in sind Sie für die Inhalte, die Sie posten, verantwortlich.»

TikTok unterscheidet zwischen einem privaten Profil und einem Business-Profil. Bei beiden Profilarten gibts den Unterschied zwischen «Sounds» und «Kommerzielle Sounds». Letztere sind rund 7000 Songs, die explizit für die kommerzielle Nutzung freigegeben ist. Wenn du also kein Risiko eingehen willst:

  • Nutze ein Business-Profil und verwende die kommerziellen Tracks
  • Kauf deine Songs auf Musikplattformen ein, die Royalty Free Music anbieten

YouTube

Grundsätzlich ist auf YouTube immer eine Genehmigung notwendig, sobald du urheberrechtlich geschütztes Material in deinem Video verwendest. Lädst du Videos mit fremder Musik hoch, riskierst du eine Abmahnung oder Entmonetarisierung. Kommt es zu mehreren Verstössen, kann YouTube deinen Account dauerhaft sperren.

Eine sichere Möglichkeit: Stöbere in der Audio-Mediathek im YouTube Studio. Du findest dort lizenzfrei nutzbare Musik und Soundeffekte für deine Videos. Die Audio-Mediathek wird zweimal im Monat um neue Titel erweitert.

Instagram und Facebook

Für private Nutzer, die ihre Videos ausschliesslich auf Facebook und Instagram veröffentlichen wollen, ist die Musikfrage leicht geklärt. Sound Collection öffnen, Musik wählen, downloaden, ins Video einfügen, fertig.

Veröffentlichst du dieses Video auch auf anderen Plattformen, reicht das Nutzungsrecht nicht mehr aus und du riskierst Sperrungen, im schlimmsten Fall auch Strafen. In diesem Falle benötigst du Musik, die entsprechende Nutzungsrechte hat. Dies gilt auch, wenn du kommerzielle Absichten verfolgst.

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Sogenannte gemeinfreie Bilder dürfen kommerziell verwendet werden. | Foto: pixabay.com

Videos und Fotos von Gratis-Plattformen

Grundsätzlich gilt: Fotos & Videos, bei denen die menschliche Hand den Auslöser betätigt hat, sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für Werke, die kein Copyrightvermerk haben. Künstler, Fotografen und Regisseure können sich jedoch dazu entscheiden, ihr Werk der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Und dies ohne jedes Mal um Erlaubnis gefragt werden müssen. So entstehen sogenannte Creative-Commons-Lizenzen.

Egal ob Plattformen zahlungspflichtiges oder kostenloses Bild- und Videomaterial zur Verfügung stellen: Check die Lizenzbedingungen. Wo und in welchem Umfang musst du den Urheber nennen? Darfst du das Bild zu redaktionellem oder auch zu kommerziellem Zweck nutzen? Hast du die Erlaubnis, das Bild zu verändern? Mögliche Plattformen mit Bild- und Videomaterial sind:

Zum Schluss noch ein Hinweis in eigener Sache: Die Kernkompetenz von Smovie ist das Filmen mit dem Smartphone – und nicht die Rechtsberatung. Kontaktiere bei Zweifeln oder in unklaren Fällen immer eine juristische Fachperson! Die gesetzliche Grundlage für die Schweiz findest du im Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

#smovielovesyou

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